Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) an die Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie versuchen den Bereich dieser Website zu betreten, den die SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM") (das "Übernahmeangebot") vorgesehen hat.

Aktionäre der CGM werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und ihre Kenntnisnahme zu bestätigen, um auf die Internetseite mit den Inhalten zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Am 9. Dezember 2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der CGM (die "CGM-Aktionäre") zu unterbreiten, um sämtliche auf den Namen lautenden Stückaktien der CGM im Wege des Übernahmeangebots zu erwerben.

Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (“WpÜG”) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (“WpÜG-Angebotsverordnung”) sowie einigen für grenzüberschreitende Übernahmeangebote geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (“Vereinigte Staaten”).

In diesem Bereich der Website werden Sie Bekanntmachungen, Dokumente und Informationen (insgesamt die "Informationen") bezüglich des Übernahmeangebots finden, einschließlich der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG und weiterer Informationen zu dem Übernahmeangebot. Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird auch die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot auf dieser Webseite veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf die Aktien einer nach deutschem Recht gegründeten Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der “Exchange Act”) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Übernahmeangebots CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Übernahmeangebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Übernahmeangebotspreis dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen und zu erwerbenden CGM-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich in Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) veröffentlicht.

DER ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE KÖNNTE NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN BESTIMMTER RECHTSORDNUNGEN BESCHRÄNKT SEIN. DIESE MITTEILUNG ERFORDERT DIE BESTÄTIGUNG BESTIMMTER ASPEKTE, BEVOR SIE ZUGANG ZU DEN INFORMATIONEN ERHALTEN KÖNNEN. DIE INFORMATIONEN RICHTEN SICH NICHT AN PERSONEN UND SOLLEN NICHT FÜR PERSONEN ZUGÄNGLICH ZU SEIN, DIE IHREN WOHNSITZ IN EINER RECHTSORDNUNG HABEN, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLT.

DIE INFORMATIONEN WERDEN IM GUTEN GLAUBEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIENEN INFORMATIONSZWECKEN SOWIE DER EINHALTUNG DER ANWENDBAREN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ANFORDERUNGEN, UND IHRE VERFÜGBARKEIT UNTERLIEGT DEN UNTEN DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN. DIE INFORMATIONEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT EIN ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF VON ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERFÜGUNG ÜBER WERTPAPIERE DARZUSTELLEN, STELLEN KEIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS DAR, UND STELLEN AUCH KEINE EINLADUNG ODER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER SONSTIGEN ERWERB VON WERTPAPIEREN DAR. PERSONEN, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WOLLEN, VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN GEGENÜBER DER BIETERIN, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUN.

Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots können von den auf dieser Website beschriebenen grundlegenden Informationen abweichen. CGM-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Für CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass CGM und die Bieterin ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, haben und einige oder sämtliche ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden CGM-Aktionäre haben. Solchen CGM-Aktionären ist es unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts des CGM-Aktionärs aufgrund von Verstößen gegen geltende Gesetze des Landes des eigenen Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil entsprechend zu verhalten, das im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des betreffenden CGM-Aktionärs ergangen ist.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen und über diese Website abrufbaren Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten und sonstiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

JEDE PERSON, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WILL, VERSICHERT UND GEWÄHRLEISTET, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUT.

GRUNDLAGE FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN

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Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in irgendeiner Rechtsordnung bestimmt, in der dies gesetzeswidrig wäre. Die Informationen sind nicht dazu bestimmt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Zeichnungs- oder Kaufangebots oder eine Einladung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere darzustellen, stellen kein solches Angebot dar und stellen auch keine Aufforderung zur Stimmabgabe im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, noch soll es in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, zu einem Verkauf, einer Ausgabe oder einer Übertragung von Wertpapieren kommen, die gegen geltendes Recht verstößt. Die Informationen dürfen nicht heruntergeladen oder von einer Person aus oder in einer Rechtsordnung, in der sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würden oder könnten, abgerufen werden. Durch Klicken auf das untenstehende Feld "Ich bestätige" bestätigen Sie, dass Sie die Informationen keiner Person weiterleiten, übertragen, zeigen oder an sie verteilen (unabhängig von der Form, einschließlich elektronischer Übertragung). Insbesondere versichern Sie, dass Sie die Informationen weder ganz noch teilweise an Personen in Rechtsordnungen weiterleiten oder übermitteln, in denen eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein kann. Die Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze und/oder Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

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